Turnierregeln

Organisatorisches

  1. Die Schiedsrichter stellt der Niedersächsische Fußballverband / Kreis Hameln-Pyrmont.
  1. Vor Turnierbeginn sind der Turnierleitung die Spielerpässe sowie ausgefüllte Spielrechts- und Presseformulare mit sämtlichen zum Einsatz kommenden Spielern vorzulegen. Die Spielerpässe werden von der Turnierleitung bis zum Ende des Spieltages einbehalten.
  1. Bei Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Turnierleitung.
  1. Wegen der Hallendurchsagen und Auswertungen ist es erforderlich, dass mit Rückennummern gespielt wird. Die Rückennummern müssen unbedingt an allen Spieltagen mit den Eintragungen auf dem Spielrechts- und Presseformular übereinstimmen.
  1. Der SV WTW Wallensen e.V. übernimmt keine Haftung für die in den Umkleidekabinen abgelegten Gegenstände. Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, müssen die Vereine selbständig mit den zuständigen Versicherungsverbänden regeln.

Turnierregeln

  1. Sporthalle und Spielfeld

Die Sporthalle sollte so beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann.

Das Spielfeld richtet sich nach den Hallen-Ausmaßen, muss rechteckig sein und soll der  DlN-Norm (20 m x 40 m) entsprechen. Wird mit Banden gespielt, so hat die Begrenzung des Spielfeldes durch eine mindestens 1 m hohe, fest verankerte Bande zu erfolgen. Auch eine Hallenwand bzw. einseitige Bande ist gestattet. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt entsprechend den Fußball-Regeln; sie ist jedoch den jeweiligen Größenverhältnissen anzupassen. Das Spielfeld wird durch Seiten- und Torlinien bzw. Banden begrenzt. Die Mittellinie muss parallel zur Torlinie verlaufen und genau den Mittelpunkt der Seitenlinie treffen. Der Mittelpunkt des Spielfeldes muss gekennzeichnet sein. Als Strafraum ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 m tief sein muss. Die seitlichen Begrenzungslinien des Torraums verlaufen mindestens 3 m seitlich der Torpfosten. Ansonsten gilt als Strafraumlinie die gestrichelte Linie (Freiwurflinie beim Handball)! Das Tor kann 3 oder 5 m breit und muss 2 m hoch sein. Es ist ein Strafstoßpunkt zu markieren. Dieser muss bei 3 m breiten Toren 7 m, bei Toren von 5 m Breite 9 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt sein. Es werden keine Eckfahnen aufgestellt. Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten- und Torlinie treffen.

  1. Anzahl der Spieler

Eine Mannschaft soll aus 12 Spielern bestehen, von denen bis zu 5 (ein Torwart und 4 Feldspieler) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen.

Das Auswechseln von Spielern ist gestattet, muss aber im Bereich der jeweils zugewiesenen Mannschaftsbänken (Mittellinie bzw. an der Grundlinie an den) erfolgen. „Fliegender Wechsel“ und „Wieder-Einwechseln“ ist gestattet. Aus- und Einwechslung müssen an derselben Stelle erfolgen. Die Wechsel sollten zusätzlich vom Schiedsrichter-Assistenten bzw. Torrichter überwacht werden. Werden der Ort der Ein- bzw. Auswechslung nicht eingehalten, so ist der Spieler, der sich nicht an den zugewiesenen Ort (Mannschaftsbänke) gehalten hat, mit einer 2 Minuten-Strafe zu belegen und die betroffene Mannschaft spielt in Unterzahl weiter.

Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der zu früh das Spielfeld betreten hat, mit der Gelben Karte zu verwarnen. Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war. Wird durch Feldverweis die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch.

  1. Ausrüstung der Spieler

Für die Ausrüstung der Spieler gelten – mit Ausnahme der Schuhe – die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Fußballspielen.

Die Spieler dürfen nur mit Hallenschuhen spielen. Die Schuhe müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzungen der Mitspieler entstehen und sie dürfen keine Stollen oder Absätze haben. Die Schuhe müssen den Nutzungsbedingungen der Sporthalle entsprechen. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet.

Einzelheiten über die Spielkleidung, z. B. auch über das Wechseln der Spielkleidung, hat der Veranstalter in den Turnierbestimmungen unter Beachtung der Regel 4 (Amtliche Fußballregeln) festzulegen.

  1. Fußball-Regeln und Spielbestimmungen

Fußballspiele in der Halle werden, soweit diese Vorschriften keine Abweichungen vorsehen, nach den Fußball-Regeln und Durchführungsbestimmungen sowie den Satzungen und Ordnungen des DFB und der Mitgliedsverbände ausgetragen.

Der Veranstalter bestimmt unter Berücksichtigung der Hallenmaße, bis zu welcher Höhe der Ball gespielt werden darf. Verstöße werden mit einem indirekten Freistoß von der Stelle aus bestraft, die unterhalb des Punktes liegt, wo die zulässige Höhe überschritten bzw. die Decke oder herab hängende Gegenstände berührt werden. Springt der Ball von der Decke ins Tor, erfolgt Spielfortsetzung mit Ab-/ Eckstoß. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart, wenn dieser den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt. Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler mindestens 3 m vom Ball entfernt sein. Der Torwart darf den Freiluftregeln entsprechend mitspielen. Bei Hallenturnieren bleibt es bei unentschiedenem Spielausgang in Entscheidungsspielen dem Veranstalter überlassen, welche Art der Spielentscheidung für das jeweilige Turnier angewandt werden soll. Endet die Verlängerung nach Zeitablauf unentschieden, wird der Sieger durch ein Schießen von der Strafstoßmarke ermittelt. Bei Hallenturnieren mit Qualifikations- und Endrunden ist nur eine einheitliche Regelung möglich.

4.1 Der Ball

Der Spielball muss in Größe und Gewicht dem normalen Spielball entsprechen.

4.2 Freistoß

Alle Freistöße sind indirekt auszuführen. Innerhalb des Strafraums verwirkte indirekte Freistöße für die angreifende Mannschaft sind auf der parallel zur Torlinie verlaufenden Strafraumlinie von dem Punkt auszuführen, der dem Tatort am nächsten gelegen ist.

4.3 Strafstoß

Bei der Ausführung des Strafstoßes müssen sich die Spieler außerhalb des Straf- bzw. Torraums und innerhalb des Spielfeldes befinden sowie mindestens 3 m vom Strafstoßpunkt entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist.

4.4 Einwurf

Der Einwurf ist durch Einrollen zu ersetzen.

4.5 Torabstoß

Hat der Ball die Grundlinie oder Torbande überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder durch Abstoß wieder ins Spiel bringen. Er ist erst wieder im Spiel, wenn er den Straf- bzw. Torraum verlassen hat. Kein gegnerischer Spieler darf sich im Straf- bzw. Torraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist. Erfolgt diese Spielfortsetzung über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden.

4.6 Eckstoß

Überschreitet der Ball die Grundlinie oder Torbande nachdem er zuletzt von einem Spieler der verteidigenden Mannschaft (einschließlich des Torwarts) berührt oder gespielt wurde, so ist von einem Spieler der angreifenden Mannschaft ein Eckstoß auszuführen. Ein Tor kann aus einem Eckstoß direkt erzielt werden.

4.7 Zuspiel zum Torwart

Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Berührt der Torhüter den Ball mit der Hand, nachdem er ihn direkt durch Einrollen eines Mitspielers erhalten hat, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter dies als unsportliche Verzögerung zu betrachten und durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Ein indirekter Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden mit dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, den Ball in die Hand zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Torwart den Ball zunächst außerhalb des Strafraums mit dem Fuß angenommen hat.

  1. Schiedsrichter

Dem Schiedsrichter können zwei Torrichter zur Verfügung gestellt werden, die auch Aufgaben der Schiedsrichter-Assistenten übernehmen können.

  1. Spielzeit

Die Spielzeit beträgt in der Regel bis zu 2 x 15 Minuten. Eine Halbzeitpause kann vorgesehen werden. Bei Halbzeit sind die Seiten zu wechseln. Die Spielzeit wird durch den Schiedsrichter oder durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt. Über eine eventuelle Nachspielzeit entscheidet der Schiedsrichter. Keine Mannschaft darf an einem Turniertag – die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele eingerechnet – länger als 180 Minuten spielen. Jede an einem Turnier beteiligte Mannschaft hat grundsätzlich zwischen jedem Spiel eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuhalten.

6.1 Die letzte Spielminute

Beträgt die Tordifferenz zu Beginn der letzten Spielminute weniger als 2 Tore, so ist die effektive Spielzeit zu stoppen.

  1. Verwarnung und Feldverweis

Der Schiedsrichter kann einen Spieler einmal während eines Spiels für die Dauer von zwei Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung (Gelbe Karte) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) jedoch noch nicht erforderlich erscheint. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. Nach Ablauf von zwei Minuten kann die Mannschaft wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Bei einem Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) scheidet der betroffene Spieler aus dem Turnier aus. Der SR meldet den Spieler unter Beifügung des Spielerpasses dem Spielausschuss des NFV Kreises Hameln-Pyrmont. Der Spieler ist vorgesperrt. Der Spielausschuss entscheidet unmittelbar nach Eingang des Spielberichtes über die Sperre des Spielers, die mindestens einen Turniertag zur Folge hat, aber je nach Schwere des Vergehens auch mehrere Turniertage umfassen kann, und teilt sie sofort per Verwaltungsentscheid dem betroffenen Verein mit. Auf Antrag des betroffenen Vereins kann der Vorsitzende des Sportgerichts im Wege der Einstweiligen Verfügung die (Vor-)Sperre bis zu einer möglichen Verhandlung aussetzen bzw. endgültig festlegen.

Eine Mannschaft, die einen oder mehrere Feldverweis(e) auf Zeit oder mit der Roten Karte hinnehmen musste, kann wieder auf die zulässige Anzahl Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt. Die Strafzeit wird durch den Zeitnehmer bzw. Schiedsrichter überwacht.