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Informationen / Ergänzung der Hallenordnung

  1. Verboten ist das Mitführen von Waffen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen sowie Gegenständen, die bei Personen zu Körperverletzungen führen können, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter mit Tonerzeugung (z.B. Fanfaren), mechanisch, elektrisch oder Luft- betriebene Lärminstrumente (hierunter fallen nicht Trommeln und „Ratschen“), Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind, alle Getränke, Speisen sowie Drogen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände, das Benutzen von Laserpointern in der Halle Fahnen und Transparentstangen, die länger als 1,20 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist (Abweichungen sind nur möglich, wenn diese zuvor beim Veranstalter angezeigt und von diesem genehmigt worden sind), großflächige Spruchbänder, größere Mengen von Papier, Konfetti, Tapetenrollen, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial, werbenden oder kommerziellen Gegenständen sowie politischen oder religiösen Gegenständen aller Art wie Banner, Schilder, Flugblätter oder ähnliches, ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter.
  1. Verboten ist das Ankleben von Fahnen, Transparenten etc. an den Hallenwänden sowie im Innenraum, das Bekleben der Wände, Bänke, etc. mit Aufklebern etc.
  1. Es gilt in der ganzen Halle ein absolutes Rauchverbot. Bei Verstoß wird ein Hallenverbot für die gesamte Turnierdauer ausgesprochen und der durch einen möglichen Feuerwehreinsatz, Turnierunterbrechung, etc. entstandene Schaden gegen den Verursacher geltend gemacht.
  1. Verboten sind verbale Äußerungen, Parolen oder Fangesänge, sowie entsprechende Gesten und Symbole, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zu diffamierend oder die als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingestuft sind oder diesen zum Verwechseln ähnlich sehen. Dies gilt auch für das Tragen und Mitführen von Fahnen, Transparenten, Aufnähern, Kleidungsstücken, etc. Das Provozieren anderer Zuschauer zu Hass oder Gewalt gegenüber den Schiedsrichtern, Spielern oder sonstigen Personen sowie beleidigende Äußerungen sind verboten.
  1. Der Anordnung des Veranstalters und der Ordner ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann ein Hallenverbot für die Turnierdauer ausgesprochen werden.
  1. Der Veranstalter und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen und von ihnen mitgeführte Sachen zu überprüfen und dahingehend zu untersuchen, dass die Verbote beachtet werden. Darüber hinaus ist der Veranstalter und Ordnungsdienst berechtigt, das Hausrecht wahrzunehmen. Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung für die Halle besitzen oder denen der Aufenthalt verboten ist, dürfen die Kreissporthalle Salzhemmendorf nicht betreten und werden an den Zugängen abgewiesen. Das gleiche gilt für Personen, gegen die ein Hallenverbot verhängt worden ist. Ebenso werden Personen zurückgewiesen und am Betreten der Anlage gehindert, die ihre Zustimmung zur Einlasskontrolle verweigern oder die auf Gegenstände, die nicht mitgenommen werden dürfen, auf Aufforderung nicht ablegen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Person auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Das gleiche gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
  1. Im Übrigen gilt die weitergehende Hallenordnung der Kreissporthalle Salzhemmendorf.
  1. Der Besuch der Veranstaltung sowie das Betreten und Benutzen der Kreissporthalle Salzhemmendorf erfolgt auf eigene Gefahr.

Mit sportlichen Grüßen
SV WTW Wallensen e.V.